Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
PCON Network e.K.
PCON Network e.K.
Inhaber: Andreas Etl
Im Rinnig 8
74589 Satteldorf
Deutschland
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen PCON Network e.K. und ihren gewerblichen Kunden, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung sowie für begleitende organisatorische und digitale Lösungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss
Angebote von PCON Network e.K. sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung, durch gesonderte Vereinbarung oder durch tatsächliche Leistungsaufnahme zustande. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
3. Leistungsgegenstand
PCON Network e.K. erbringt Personaldienstleistungen insbesondere in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot, Einsatzvertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Soweit zusätzlich der Einsatz einer cloudbasierten Vendor-Management-Software ermöglicht oder begleitet wird, ist PCON Network e.K. nicht Hersteller der Software, sondern unterstützt deren Nutzung im Rahmen der vereinbarten Leistung.
4. Arbeitnehmerüberlassung
Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie unter Beachtung der jeweils einschlägigen tariflichen Regelungen des GVP. Der Kunde setzt überlassene Mitarbeiter ausschließlich entsprechend der vereinbarten Tätigkeit ein. Änderungen des Einsatzortes, des Aufgabenbereichs oder der wesentlichen Einsatzbedingungen sind PCON Network e.K. unverzüglich mitzuteilen und bedürfen der Abstimmung. Der Kunde hat die für den Einsatz geltenden gesetzlichen, behördlichen, arbeitsschutzrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, PCON Network e.K. alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5. Personalvermittlung
Im Rahmen der Personalvermittlung schuldet PCON Network e.K. die Auswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vermittlungserfolg liegt vor, wenn zwischen dem Kunden und dem von PCON Network e.K. vorgestellten Bewerber ein Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag oder sonstiges Vertragsverhältnis zustande kommt. Die Vermittlungsprovision richtet sich nach der jeweils individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Der Kunde informiert PCON Network e.K. unverzüglich über alle Umstände, die für den Einsatz oder die Vermittlung von Bedeutung sind. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist PCON Network e.K. berechtigt, sich hieraus ergebende Verzögerungen und Mehraufwände angemessen zu berücksichtigen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8. Abrechnung und Leistungsnachweise
Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden. Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Stunden- bzw. Leistungsnachweise rechtzeitig zu übermitteln. Soweit Stunden- oder Tätigkeitsnachweise vorgesehen sind, bilden deren Freigabe oder ersatzweise die tatsächlich dokumentierte Leistung die Grundlage der Abrechnung. Ein vorhandenes Zeitkonto dient ausschließlich der Zeiterfassung; maßgeblich für die Abrechnung ist die tatsächlich geleistete und dokumentierte Arbeitszeit im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
9. Haftung
PCON Network e.K. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Soweit erforderlich, schließen die Parteien ergänzende datenschutzrechtliche Vereinbarungen.
11. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit einzelner Verträge richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform, sofern nicht eine strengere Form vereinbart ist.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von PCON Network e.K. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.